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   OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 ME 622/19   

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https://dejure.org/2020,861
OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 ME 622/19 (https://dejure.org/2020,861)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.01.2020 - 2 ME 622/19 (https://dejure.org/2020,861)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 2 ME 622/19 (https://dejure.org/2020,861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 Abs 1 SchulG ND; § 114 Abs 3 S 1 SchulG ND; § 114 Abs 3 S 5 SchulG ND; § 114 Abs 5 SchulG ND; § 5 KomVerfG ND; Art 3 Abs 1 GG
    Beförderungspflicht; Entfernungsvergleich; Erstattungspflicht; Mietwagenbeförderung; nächste Schule; nächstgelegene; Schule; Schülerbeförderung; Schülerbeförderung: Leistung, freiwillig; Schülerbeförderungskosten; Schülerbeförderungssatzung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Beförderung mit Taxi in benachbarten Landkreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Region Hannover muss Beförderungskosten für Schüler in benachbarten Landkreis übernehmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Region Hannover muss Beförderungskosten für Schüler in benachbarten Landkreis ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Region Hannover muss Beförderungskosten für Schüler in benachbarten Landkreis übernehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Region Hannover muss Beförderungskosten für Schulbesuch in benachbartem Landkreis in begrenztem Umfang übernehmen - Schüler hat Anspruch auf Ersattung der Kosten für Zeitkarte im Personennahverkehr

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.01.2020 - 2 ME 622/19
    Schließlich hat der Senat bereits entschieden, dass § 114 NSchG nicht danach differenziert, ob die "nächste Schule" in Niedersachsen oder in einem benachbarten Bundesland liegt (Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 40, NdsVBl 2015, 158).

    Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil es sich bei der Schülerbeförderung um eine nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht geschuldete freiwillige Leistung handelt (vgl. Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, juris Rn. 66, NdsVBl 2015, 158) und der vorgenannte Sachgrund die zum Ausdruck gebrachte Differenzierung rechtfertigt (Art. 3 Abs. 1 GG).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2021 - 2 ME 436/20

    Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung; Freie Waldorfschule;

    Denn grundsätzlich ist die Beförderungs- oder Erstattungspflicht nach § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG auf den Weg zur entfernungsmäßig nächsten Schule der von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Schulform begrenzt (vgl. Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 7).

    Zudem trifft § 114 Abs. 3 Satz 5 NSchG eine Regelung für eben diesen Fall (vgl. LT-Drs. 13/1650, S. 23), der es nicht bedurft hätte, wenn die nächste Schule ohnehin nur innerhalb des Gebiets des Trägers der Schülerbeförderung liegen könnte (vgl. Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 9).

    Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil es sich bei der Schülerbeförderung - wie dargelegt - um eine nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht geschuldete freiwillige Leistung handelt (vgl. Senatsurt. v. 2.12.2014 - 2 LB 353/12 -, NdsVBl. 2015, 158, juris Rn. 66; Senatsbeschl. v. 27.3.2019 - 2 ME 729/18 -, juris Rn.11, v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 11) und der angegebene Sachgrund die zum Ausdruck gebrachte Differenzierung rechtfertigt (Art. 3 Abs. 1 GG).

    Ihr Antrag ist mithin auf eine Geldleistung gerichtet, und in diesen Fällen orientiert sich der Streitwert nach § 53 Abs. 3 GKG grundsätzlich an dem (Jahres-)Betrag der bezifferbaren Kosten (vgl. Senatsurt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 - Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris, Rn. 15 u. v. 18.1.2021 - 2 LA 639/19 -, n.v.).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2021 - 2 LC 457/19

    Aufwendungen erstattungsfähige; Bundesland anderes; Ersatzschule; Genehmigung;

    2015, 158; Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 9; BayVGH, Urt. v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 -, juris Rn. 18 und v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 -, juris Rn. 13).

    Es kommt mithin darauf an, welche Schule räumlich am nächsten gelegen ist (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 7 und v. 4.3.2021 - 2 LA 331/20 -, juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2021 - 2 LA 331/20

    Oberschule; Realschulzweig; Schülerbeförderung; Schülerbeförderungskosten;

    Diese Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht gemäß § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG grundsätzlich nur für den Weg zur entfernungsmäßig nächsten Schule der gewählten Schulform (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 30.1.2020 - 2 ME 622/19 -, juris Rn. 7).
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